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Zahnersatz zählt zu den kostspieligsten Behandlungen in der Zahnmedizin. Viele Patienten fragen sich daher, ob eine Zahnzusatzversicherung auch bei bereits bestehenden Zahnlücken abgeschlossen werden kann. Die Antwort lautet: Ja, das ist möglich! Allerdings variieren die Bedingungen je nach Anzahl der fehlenden Zähne und dem gewünschten Versicherungsschutz.
Versicherungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von fehlenden Zähnen
Die meisten Zahnzusatzversicherungen bieten Leistungen für bis zu drei fehlende Zähne an. Einige Tarife decken sogar vier oder fünf Zahnlücken ab. Ein herausragendes Beispiel ist der Tarif „ZahnersatzSofort“ der ERGO, der unbegrenzte Leistungen auch bei mehr als fünf fehlenden Zähnen bietet.

Wichtige Überlegungen vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung
Definition: Wann gilt ein Zahn als fehlend?
Ein Zahn wird als fehlend betrachtet, wenn eine Zahnlücke besteht, die durch ein Implantat, eine Brücke oder eine Prothese geschlossen werden könnte. Besondere Fälle sind: